Dienstag, 22. November 2011

Ab heute geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen..........

welche uns  zum bedingungslosen Grundeinkommen  gestellt
worden sind:


Frage: "Es gibt meines Wissens noch keine Analyse, die ein BGE im Zusammenhang
           mit einer schrumpfenden Gesellschaft oder mit hoher Arbeitslosigkeit oder
              anderen Herausforderungen der Gesellschaft durchdacht hat".

Unsere Antwort: Bei BGE sind 3 Parameter ausschlaggebend:
       
           -     Existenzminimum
           -     Wertschöpfung =  BIP - Gütersteuern + Subventionen
           -     Bevölkerungszahl

Weiterhin wird die negative Einkommensteuer auf die Wertschöpfung erhoben, also
gleich für Arbeitnehmer und Kapitaleigner, so dass die Abhängigkeit von einer
Lohnqoute entfällt. Wenn also die  Unternehmen die Lohnqoute senken, zahlen sie den 
Ausfall derLohnsteuer als ihre Einkommensteuer. Wir hatten 2010 45 % Arbeitnehmer-
einkommen und 55 % Unternehmenseinkommen in der Wertschöpfung, die negative Einkommensteuer aber besteuert beide Einkommensarten gleich, also immer 100 % Wertschöpfung. Sie stabilisiert den Sozialstaat auf BIP und Bevölkerung unabhängig von der Beschäftigung, nach dem GG hat der freie Markt den Qoutienten Existenzminimum zu Wertschöpfung immer unter 50 % zu halten, also mindestens das doppelte des Existenzminimums zu erwirtschaften. 2010 waren es z.B. 35 %. Zu berücksichtigen ist, dass BIP und Existenz-minimum auf dem Markt gebildet werden. Das BGE macht den Grundbedarf der Bevölkerungunabhängig von der Preisbildung, die geht höchstens in die Staatsqoute ein.                                 



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